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Eigenkapital[50]
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Eigenkapital wird einer Unternehmung von ihren Eigentümern i.d.R. ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Es kann von außen zugeführt (Beteiligungsfinanzierung) oder innerhalb des Unternehmens durch den betrieblichen Wertschöpfungsprozess (Innenfinanzierung, Selbstfinanzierung) gebildet werden. Eigenkapital unterscheidet sich vom Fremdkapital dadurch, dass den Eigenkapitalgebern nur ergebnisabhängige Zahlungsansprüche zustehen. Fremdkapitalgeber erhalten dagegen einen erfolgsunabhängigen Verzinsungsanspruch.

Auftretende Verluste eines Unternehmens werden mit dem Eigenkapital verrechnet. Das Eigenkapital ist somit das Risikodeckungspotenzial des Unternehmens. Gegenüber den Gläubigern des Unternehmens übernimmt das Eigenkapital im Falle der Insolvenz eine Haftungsfunktion, da es grundsätzlich erst nach Befriedigung aller anderen Ansprüche zurückbezahlt werden darf.

 

Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus dem Saldo von bilanziellem Vermögen und bilanziellen Schulden. Da das bilanzielle Eigenkapital von der Bewertung der übrigen Bilanzpositionen abhängt, kann es durch die Bildung stiller Reserven von dem "wirklichen" Vermögenswert der Eigentümer stark abweichen. Der Ausweis des bilanziellen Eigenkapitals ist von der Rechtsform abhängig. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen über den Ausweis des Eigenkapitals. Das Eigenkapital setzt sich gemäß § 266 HGB aus

 

 

zusammen. Zur Berechnung von Kennzahlen wird das bilanzielle Eigenkapital verwendet.