Der risikolose Zins ist ein theoretisches Konstrukt, bei dem es bezüglich Währung, Zeitpunkt und Höhe keine Unsicherheit der Zahlungen gibt[42]. Er ist nicht nur von der (mittleren) Zeitpräferenz abhängig, sondern zeigt als Nominalzins zudem die Inflationserwartung[43] Da die Zahlungen bei der Wertbestimmung bis in die Unendlichkeit prognostiziert werden, müssen die Zinsen als Opportunitätskosten gleich lange gelten („Laufzeit-Äquivalenz“ im Sinne einer gleichen Duration)[44]. Da jedoch keine (oder kaum) unendlich lang laufenden Anleihen existieren und die Konstruktion der angemessenen Verzinsung einer solchen hypothetischen Anleihe eher kritisch betrachtet wird, wird meist der Effektivzins einer sehr lang laufenden Anleihe (z.B. 30-jährigen Anleihe) mit bester Bonität für die Bestimmung des risikolosen Zinssatzes empfohlen[45].
Wiedmann (2003) u.a. empfehlen dabei den Basis-Zinssatz (risikolosen Zins), getrennt für zwei Teilperioden zu bestimmen. In einer ersten Periode werden am Markt beobachtbare Renditen (meist lang laufender Staatsanleihen) herangezogen. Da für eine Unternehmensbewertung in der Regel eine unendliche Betrachtung zukünftiger Erträge erforderlich ist, muss auch ein risikoloser Zinssatz für die Folgeperioden bestimmt werden. Da empirische Untersuchungen einen so genannten „Mean-Reversion-Process“ als geeignete Beschreibung der Zinssätze ansehen, wird hier am besten ein langfristiger Mittelwert historischer Zinssätze herangezogen[46].
Für den risikolosen Basiszinssatz sind dabei grundsätzlich periodenspezifische Spotrates (also Zinssätze von Zero-Bonds mit einer entsprechenden Laufzeit) zu verwenden[47]. Derartige periodenspezifische risikolose Zinssätze begründen sich infolge des Stichtagsprinzips der Unternehmensbewertung.