Mit Hilfe dieses Instruments kann ein Kredit teilweise oder komplett abgelöst werden. Ab einem bestimmten Zeitpunkt wird ein Teil des Kredites und die Gesamthöhe „gelöscht“. Dafür wird eine Ablöse in bestimmter Höhe gezahlt. Diese Ablöse kann einerseits aus der Kasse des Unternehmens kommen (Sondertilgung) oder aber direkt vom Neuinvestor (Ablöse). Der Bank fließt die Summe dieser zwei Zahlungen am Zeitpunkt des Verzichtes zu, ihr entfällt jedoch die zukünftige Zinszahlung auf diese Kreditmenge.
Wird dieses Instrument angelegt, erscheint in der Vorschau des Kredites die Reihe der Tilgung, der Zinszahlung sowie die Reihe der Sondertilgung in drei zusätzlichen Spalten.
Abbildung 32: Ansicht – Tilgung (III)