Die Planungsmöglichkeiten der Bilanz sind weitgehend analog zu den Planungsmöglichkeiten der GuV. Abweichungen dazu werden folgend dargestellt. Weitere Informationen zu der allgemeinen Vorgehensweise bzgl. Bilanz entnehmen Sie bitte aus Kapitel 7.2.1)
Hinweis:
Für die Simulation wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Zinssätze volatil sind. Es wird für die variablen Verzinsungen von einem normalverteilten Zinssatz mit einer Standardabweichung von 1 Prozentpunkt ausgegangen (den Erwartungswert bildet der implizit in der Planung erfasste Zinssatz[12]). Um den Anteil der variablen Zinsen bestimmen zu können, muss der Anteil der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten (getrennt nach kurzfristigen und langfristigen Bankverbindlichkeiten) erfasst werden.
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Abbildung 87: Variabel verzinsliche Anteile der Bankverbindlichkeiten.
Hinweis
Neben den üblichen Daten der Bilanz werden weitergehende Informationen benötigt:
Für die Planung muss nicht die geplante absolute Ausschüttung sondern die Ausschüttungspolitik, ausgedrückt durch die Ausschüttungsquote, erfasst werden.
Die Ausschüttungsquote berücksichtigt, dass evtl. Entnahmen der Geschäftsführung oder Dividenden für Gesellschafter bzw. Aktionäre im Planjahr getätigt werden. Die Erfassung erfolgt als Prozentangabe bezogen auf dem auszuschüttenden Jahresüberschuss. In der Simulation wird daraus automatisch die jeweilige Menge der Ausschüttung bestimmt
Hinweis
Der Ausgleich der Bilanz erfolgt automatisch durch die Position „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“. Sie wird als Residuum aus der Bilanzsumme Aktiva und die Summe alle Passivpositionen außer dieser Position bestimmt.
Hinweis:
Negative Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden in den Planbilanzen nicht zugelassen.