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Kapitalbezogene Kennzahlen
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Kapitalbezogene Kennzahlen sind Kennzahlen, die sich auf bilanzielle Größen (z.B. Eigenkapital, investiertes Kapital) beziehen.

 

Bilanzsumme, bereinigt

Damit eine betriebswirtschaftlich sinnvolle und/oder von steuerlichen Einflüssen unabhängige Betrachtung möglich ist, wird die Bilanzsumme bereinigt. Die bereinigte Bilanzsumme wird wie folgt berechnet:

 

Bilanzsumme

- erhaltene Anzahlungen

- iImmaterielle Vermögensgegenstände

= Bilanzsumme, bereinigt

 

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist die Summe der Aktiva bzw. Passiva. Sie ergibt sich also entweder durch Addition des Anlage- und Umlaufvermögens oder durch Zusammenzählen des Eigen- und Fremdkapitals. Ist das Fremdkapital höher als die Aktiva, entsteht ein sogenanntes Fehlkapital (Minuskapital).

 

Erhaltene Anzahlungen

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (also für Produkte des Unternehmens) dürfen von den Vorräten gekürzt werden (§ 268 Abs. 5 HGB).

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

Unter dieser Bilanzposition werden „körperlich nicht fassbare“ Vermögensgegenstände bilanziert, die die Unternehmung käuflich erworben hat. Die Bilanzpositionen des immateriellen Anlagevermögens umfassen Konzessionen (z.B. Energieversorgungsrechte, Wegerechte), gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Lizenzen, Urheberrechte), ähnliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte, Braurechte) und Werte (z.B. Erfindungen, Software), Geschäfts- und Firmenwerte sowie geleistete Anzahlungen auf diese Vermögensgegenstände.

 

Bilanzielles Eigenkapital

 

Eigenkapital

- Noch ausstehende Einlagen

- Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

+ 50% Sonderposten mit Rücklageanteil

= bilanzielles Eigenkapital

 

Eigenkapital

Eigenkapital wird einer Unternehmung von ihren Eigentümern i.d.R. ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Es kann von außen zugeführt werden (Beteiligungsfinanzierung), oder innerhalb des Unternehmens durch den betrieblichen Wertschöpfungsprozess (Innenfinanzierung, Selbstfinanzierung) gebildet werden. Es unterscheidet sich vom Fremdkapital dadurch, dass den Eigenkapitalgebern nur ergebnisabhängige Zahlungsansprüche zustehen. Auftretende Verluste einer Unternehmung werden mit dem Eigenkapital verrechnet. Eigenkapital ist somit das Risikodeckungspotenzial des Unternehmens. Gegenüber den Gläubigern des Unternehmens übernimmt das Eigenkapital im Falle der Insolvenz eine Haftungsfunktion, da das Eigenkapital grundsätzlich erst nach Befriedigung aller anderen Ansprüche zurückbezahlt werden darf. Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus dem Saldo von bilanziellem Vermögen und bilanziellen Schulden. Da das bilanzielle Eigenkapital von der Bewertung der übrigen Bilanzpositionen abhängt, kann es durch die Bildung stiller Reserven von dem "wirklichen" Vermögenswert der Eigentümer stark abweichen. Der Ausweis des bilanziellen Eigenkapitals ist von der Rechtsform abhängig. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen über den Ausweis des Eigenkapitals.

 

Noch ausstehende Einlagen

Von den Gesellschaftern noch nicht geleistete Kapitaleinlagen sind als „noch ausstehende Einlagen“ auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen auszuweisen. Dabei sind Einlagen, die eingefordert, aber noch nicht geleistet worden sind, gesondert zu vermerken. Es ist allerdings auch zulässig, die nicht eingeforderten Einlagen offen von dem gezeichneten Kapital abzuziehen.

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.

 

Sonderposten mit Rücklageanteil

Der Sonderposten mit Rücklageanteil (SoPo) umfasst gemäß § 247 Abs. 3 Satz 1 HGB Passivposten, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und Ertrag zulässig sind und fakultativ der Differenz zwischen handelsrechtlichen und höheren steuerrechtlichen Abschreibungen entsprechen. Die Ursachen, die zu einer Bilanzierung des Sonderpostens führen, sind Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, Übertragungen stiller Reserven nach § 6b EStG bzw. Abschnitt 35 EstR. Diese vorläufig unversteuerten Rücklagen sind Beträge, die zum Bilanzstichtag keiner Besteuerung unterlagen. Da diese jedoch noch erfolgen wird, enthalten sie einen Steueranteil, der auf Grund der nicht bekannten Höhe (schwankender Steuersatz) Rückstellungscharakter hat. Der nach der Versteuerung verbleibende Teil dieser Beträge steht der Unternehmung zur Finanzierung frei zur Verfügung und kann daher als Eigenkapital gewertet werden. Da die Höhe der zukünftigen Steuerbelastung nicht bekannt ist, ist es üblich, den Sonderposten mit Rücklageanteil je zur Hälfte dem Eigenkapital und den mittelfristigen Verbindlichkeiten zuzurechnen.

 

Bilanzielle Eigenkapitalquote

Die Risikosituation eines Unternehmens – genauer die Risikotragfähigkeit – lässt sich mit Hilfe von Indikatoren beschreiben. Diese bestimmen zugleich maßgeblich das Finanzrating, also die Beurteilung der Unternehmen aus Sicht der Bank.

 

Das Insolvenzrisiko eines Unternehmens hängt – sieht man zunächst von dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit ab – entscheidend von der Eigenkapitalausstattung ab, weil das Eigenkapital als Risikodeckungspotenzial fungiert und das gesamte Unternehmensrisiko trägt. Alle Verluste eines Unternehmens belasten das Eigenkapitalkonto. Sobald dieses aufgezehrt ist, muss eine Kapitalgesellschaft Insolvenz anmelden.

Die Eigenkapitalquote ist ein wichtiges Maß für die Sicherheit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Sie zeigt an, in welchem Umfang sich der Unternehmer selbst an der Finanzierung und am Risiko seines Unternehmens beteiligt. Es ergibt sich folgende Berechnungsformel

 

 

Wirtschaftliches Eigenkapital, bereinigt

Damit eine betriebswirtschaftlich sinnvolle und/oder von steuerlichen Einflüssen unabhängige Betrachtung möglich ist, wird die bilanzielle Eigenkapitalposition bereinigt. Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

Bilanzielles Eigenkapital

- Immaterielle Vermögensgegenstände

+ Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

= wirtschaftliches Eigenkapital, bereinigt

 

Bilanzielles Eigenkapital

Eigenkapital wird einer Unternehmung von ihren Eigentümern i.d.R. ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Es kann von außen zugeführt werden (Beteiligungsfinanzierung), oder innerhalb des Unternehmens durch den betrieblichen Wertschöpfungsprozess (Innenfinanzierung, Selbstfinanzierung) gebildet werden. Es unterscheidet sich vom Fremdkapital dadurch, dass den Eigenkapitalgebern nur ergebnisabhängige Zahlungsansprüche zustehen. Auftretende Verluste einer Unternehmung werden mit dem Eigenkapital verrechnet. EK ist somit das Risikodeckungspotenzial des Unternehmens. Gegenüber den Gläubigern des Unternehmens übernimmt das Eigenkapital im Falle der Insolvenz eine Haftungsfunktion, da das Eigenkapital grundsätzlich erst nach Befriedigung aller anderen Ansprüche zurückbezahlt werden darf. Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus dem Saldo von bilanziellem Vermögen und bilanziellen Schulden. Da das bilanzielle Eigenkapital von der Bewertung der übrigen Bilanzpositionen abhängt, kann es durch die Bildung stiller Reserven von dem "wirklichen" Vermögenswert der Eigentümer stark abweichen. Der Ausweis des bilanziellen Eigenkapitals ist von der Rechtsform abhängig. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen über den Ausweis des Eigenkapitals.

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

Unter dieser Bilanzposition werden „körperlich nicht fassbare“ Vermögensgegenstände bilanziert, die die Unternehmung käuflich erworben hat. Die Bilanzpositionen des immateriellen Anlagevermögens umfassen Konzessionen (z.B. Energieversorgungsrechte, Wegerechte), gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Lizenzen, Urheberrechte), ähnliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte, Braurechte) und Werte (z.B. Erfindungen, Software), Geschäfts- und Firmenwerte sowie geleistete Anzahlungen auf diese Vermögensgegenstände.

 

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In GmbHs gewähren Gesellschafter ihren Unternehmen häufig Darlehen, anstatt das gezeichnete Kapital zu erhöhen. Solche kapitalersetzenden Darlehen sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auszuweisen. Falls sie langfristig (> 1 Jahr) dem Unternehmen zur Verfügung stehen, ist es dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuzurechnen.

 

Wirtschaftliche Eigenkapitalquote, bereinigt

Die bereinigte Eigenkapitalquote ist ein wichtiges Maß für die Sicherheit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Sie zeigt an, in welchem Umfang sich der Unternehmer selbst an der Finanzierung und am Risiko seines Unternehmens beteiligt. Es ergibt sich folgende Berechnungsformel

 

 

Die Eigenkapitalquote sollte größer 30% (mindestens 20%) sein und zur Bonitätssicherung beitragen. Die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung lässt sich aber letztlich nur durch ein Risikoaggregationsmodell beurteilen.

 

Betriebsnotwendiges Vermögen (CE)

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die zugrunde gelegten Erträge lediglich mit Hilfe des betriebsnotwendigen Vermögens (Capital Employed) erwirtschaftet werden. Dies setzt somit eine Trennung von betriebsnotwendigem und nicht-betriebsnotwendigem Vermögen voraus. Das Capital Employed (CE), auch investiertes Kapital genannt, errechnet sich mit Hilfe des folgenden Berechnungsschemas:

 

Sachanlagevermögen

+ Vorräte (ohne erhaltene Anzahlungen)

+ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

+ Liquide Mittel (nur betriebsnotwendiger Anteil)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

= Betriebsnotwendiges Vermögen (CE)

 

Da keine näheren Informationen zu der Struktur des Sachanlagevermögens erhoben werden, wird davon ausgegangen, dass die Position „Sachanlagen“ nur betriebsnotwendige Unterpositionen umfasst.

 

Vorräte

Die Bilanzposition „Vorräte“ setzt sich aus folgenden Posten zusammen:

 

         Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

         Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

         Fertige Erzeugnisse und Waren

         Geleistete Anzahlungen

 

Als Rohstoffe gelten alle Stoffe, Materialien und zugekaufte Teile, die durch Be- und Verarbeitung unmittelbar und als prägende Bestandteile in das Produkt des Unternehmens eingehen. Hilfsstoffe sind untergeordnete Bestandteile der Produkte (z.B. Lacke, Schrauben). Betriebsstoffe gehen nicht in das Erzeugnis ein, sondern werden bei der Produktion verbraucht (z.B. Brenn- und Schmierstoffe). Unfertige Erzeugnisse sind zum Teil hergestellte, noch nicht verkaufsfähige Produkte. Unfertige Leistungen betreffen in Arbeit befindliche Bauaufträge und andere Dienstleistungen. Fertigerzeugnisse sind selbst hergestellte, versandfertige Produkte, die zum Verkauf bestimmt sind. Waren sind von Dritten bezogene Güter, die ohne wesentliche Bearbeitung zur weiteren Veräußerung bestimmt sind. Als geleistete Anzahlungen sind diejenigen auszuweisen, die für bestellte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Waren geleistet wurden.

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind „Geldforderungen“, die bereits aus getätigten Umsatzaktivitäten resultieren, aber noch nicht zu Einnahmen geführt haben.

 

Liquide Mittel

Die Liquiden Mittel umfassen: Schecks, Wechsel, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind „Geldverbindlichkeiten“, die bereits aus getätigten Bestellaktivitäten resultieren, aber noch nicht zu Ausgaben geführt haben.

 

Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die zugrunde gelegten Erträge lediglich mit Hilfe des betriebsnotwendigen Vermögens (Capital Employed) erwirtschaftet werden. Dies setzt somit eine Trennung von betriebsnotwendigem und nicht-betriebsnotwendigem Vermögen voraus. Das nicht-betriebsnotwendige Vermögen lässt sich mit folgendem Berechnungsschema ermitteln:

 

Finanzanlagen + Wertpapiere des Umlaufvermögens

+ Liquide Mittel (nur nicht-betriebsnotwendiger Anteil)

+ sonstige Vermögensgegenstände

+ aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

= Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen

 

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen betreffen langfristige Kapitalüberlassungen an andere Unternehmen oder sonstige Dritte. Sie dienen - im Gegensatz z.B. zu den Sachanlagen – nicht der unternehmenseigenen Produktion von Gütern und Dienstleistungen. Die Aufgliederung der Finanzanlagen soll die finanzielle Verflechtung mit anderen Unternehmen aufzeigen. Zu den Finanzanlagen gehören Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Wertpapiere des Anlagevermögens (Wertpapiere, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht den anderen Finanzanlagen zuzuordnen sind) und sonstige Ausleihungen.

 

Wertpapiere des Umlaufvermögens

In Abgrenzung zu den Wertpapieren des Anlagevermögens haben die Wertpapiere des Umlaufvermögens eher kurzfristigen Charakter. Hierzu zählen Kapitalanteilsrechte und „verbriefte Gläubigerrechte“, die nicht zum Anlagevermögen gehören. Die hierunter ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden unterteilt in Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile und sonstige Wertpapiere.

 

Liquide Mittel

Die Liquiden Mittel umfassen: Schecks, Wechsel, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.

 

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Position „sonstige Vermögensgegenstände“ beinhaltet zum einen „sonstige Forderungen“, die keinem anderen Forderungsposten zugeordnet werden können (z.B. Zinsansprüche, Steuererstattungsansprüche), zum anderen Vermögensgegenstände, die ebenfalls keinem anderen Posten zurechenbar sind (Grundstücke oder stillgelegte technische Anlagen, die zur Veräußerung vorgesehen sind, gestundete Forderungen).

 

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die Posten der Rechnungsabgrenzung enthalten die Ausgaben und Einnahmen, die nicht dem abgelaufenen Geschäftsjahr, sondern zukünftigen Rechnungsperioden wirtschaftlich zuzurechnen sind (§ 250 HGB). Sie dienen der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und damit der Ermittlung des richtigen Periodenerfolgs.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben auszuweisen, die vor dem Bilanzstichtag geleistet, aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. So werden z.B. am Bilanzstichtag vorausgezahlte Mieten als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Umgekehrt sind auf der Passivseite als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Bilanzstichtag zu zeigen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z.B. am Bilanzstichtag erhaltene Mietvorauszahlungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag).

Grundlage für die Bilanzierung der aktiven sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist die erst in der oder den folgenden Rechnungslegungsperioden entstehende Gegenleistung.

 

Eigenkapitalrendite vor Steuern

Die Eigenkapitalrendite drückt die Rentabilität des eingesetzten Kapitals der Eigentümer aus und sollte mindestens der Rendite einer ähnlich riskanten Alternativanlage entsprechen. Sie ist wegen ihrer Abhängigkeit von der Kapitalstruktur (Leverage-Effekt) weniger geeignet zur Unternehmensbeurteilung als die Gesamtkapitalrendite.

 

 

Ordentliches Ergebnis (EBT)

Das ordentliche Ergebnis, auch Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT = earnings before taxes) genannt, ermöglicht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit verschiedenen Rechtsformen und über mehrere Betrachtungszeiträume.

 

Wirtschaftliches Eigenkapital, bereinigt

Damit eine betriebswirtschaftlich sinnvolle und/oder von steuerlichen Einflüssen unabhängige Betrachtung möglich ist, wird die bilanzielle Eigenkapitalposition bereinigt. Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema:

 

Bilanzielles Eigenkapital

- Immaterielle Vermögensgegenstände

+ Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

= wirtschaftliches Eigenkapital, bereinigt

 

Bilanzielles Eigenkapital

Eigenkapital wird einer Unternehmung von ihren Eigentümern i.d.R. ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Es kann von außen zugeführt werden (Beteiligungsfinanzierung), oder innerhalb des Unternehmens durch den betrieblichen Wertschöpfungsprozess (Innenfinanzierung, Selbstfinanzierung) gebildet werden. Es unterscheidet sich vom Fremdkapital dadurch, dass den Eigenkapitalgebern nur ergebnisabhängige Zahlungsansprüche zustehen. Auftretende Verluste einer Unternehmung werden mit dem Eigenkapital verrechnet. EK ist somit das Risikodeckungspotenzial des Unternehmens. Gegenüber den Gläubigern des Unternehmens übernimmt das Eigenkapital im Falle der Insolvenz eine Haftungsfunktion, da das Eigenkapital grundsätzlich erst nach Befriedigung aller anderen Ansprüche zurückbezahlt werden darf. Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus dem Saldo von bilanziellem Vermögen und bilanziellen Schulden. Da das bilanzielle Eigenkapital von der Bewertung der übrigen Bilanzpositionen abhängt, kann es durch die Bildung stiller Reserven von dem "wirklichen" Vermögenswert der Eigentümer stark abweichen. Der Ausweis des bilanziellen Eigenkapitals ist von der Rechtsform abhängig. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen über den Ausweis des Eigenkapitals.

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

Unter dieser Bilanzposition werden „körperlich nicht fassbare“ Vermögensgegenstände bilanziert, die die Unternehmung käuflich erworben hat. Die Bilanzpositionen des immateriellen Anlagevermögens umfassen Konzessionen (z.B. Energieversorgungsrechte, Wegerechte), gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Lizenzen, Urheberrechte), ähnliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte, Braurechte) und Werte (z.B. Erfindungen, Software), Geschäfts- und Firmenwerte sowie geleistete Anzahlungen auf diese Vermögensgegenstände.

 

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In GmbHs gewähren Gesellschafter ihren Unternehmen häufig Darlehen, anstatt das gezeichnete Kapital zu erhöhen. Solche kapitalersetzenden Darlehen sind in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern auszuweisen. Falls sie langfristig (> 1 Jahr) dem Unternehmen zur Verfügung stehen, sind sie dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuzurechnen.

 

Gesamtkapitalrendite (ROCE)

Die Gesamtkapitalrentabilität ist für die Unternehmensbeurteilung aussagefähiger als die Eigenkapitalrentabilität, da sie die Verzinsung des gesamten Kapitals der Unternehmung angibt. Der Return-on-Capital Employed (ROCE) spiegelt wider, mit welcher Effizienz das im Unternehmen eingesetzte betriebsnotwendige Vermögen (= Capital Employed), unabhängig von seiner Finanzierung, arbeitet. Je höher der Prozentsatz, desto günstiger. Dabei berechnet sich die Kapitalrentabilität (ROCE) als Produkt der beiden Größen EBIT-Marge und Kapitalumschlag oder nach folgendem Berechnungsschema:

 

 

Die Bedeutung des ROCE resultiert daraus, dass bei einer hohen Kapitalrendite bei Wachstum der Investitionsbedarf relativ niedriger ist, was bei - gleichem EBIT - höhere Ausschüttungen an die Gesellschafter ermöglicht. Für eine genauere Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtkapitalrentabilität ist eine Risikobetrachtung unumgänglich, da höhere Risiken höhere Renditen erfordern. Die Rendite muss mindestens so hoch sein wie die risikoabhängigen Kapitalkosten, da sonst Unternehmenswert zerstört wird.

 

Betriebsergebnis (EBIT)

Abkürzung für „earnings before interest and taxes“; auch Operating Income, Operating Profit; Gewinn (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) vor Ertragssteuern und Zinsen (Finanzergebnis). EBIT ist eine im angelsächsischen Raum gebräuchliche Kennzahl, die eine von der Finanzstruktur des Unternehmens unabhängige Beurteilung der Ertragskraft aus der operativen Geschäftstätigkeit ermöglicht (ähnlich dem in Deutschland üblichen Betriebsergebnis). Dadurch kann zwischen Unternehmen mit unterschiedlichen Fremdkapitalanteilen Vergleichbarkeit hergestellt werden. Allgemein als „operatives Ergebnis” bezeichnet.

 

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die zugrunde gelegten Erträge lediglich mit Hilfe des betriebsnotwendigen Vermögens (Capital Employed) erwirtschaftet werden. Dies setzt somit eine Trennung von betriebsnotwendigem und nicht-betriebsnotwendigem Vermögen voraus. Das Capital Employed (CE), auch investiertes Kapital genannt, errechnet sich mit Hilfe des folgenden Berechnungsschemas:

 

Betriebsnotwendiges Vermögen (CE)

 

Betriebsnotwendiges Sachanlagevermögen

+ Vorräte (ohne erhaltene Anzahlungen)

+ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

+ Liquide Mittel (nur betriebsnotwendiger Anteil)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

= Betriebsnotwendiges Vermögen (CE)

 

Vorräte

Die Bilanzposition „Vorräte“ setzt sich aus folgenden Posten zusammen:

 

         Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

         Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

         Fertige Erzeugnisse und Waren

         Geleistete Anzahlungen

 

Als Rohstoffe gelten alle Stoffe, Materialien und zugekaufte Teile, die durch Be- und Verarbeitung unmittelbar und als prägende Bestandteile in das Produkt des Unternehmens eingehen. Hilfsstoffe sind untergeordnete Bestandteile der Produkte (z.B. Lacke, Schrauben). Betriebsstoffe gehen nicht in das Erzeugnis ein, sondern werden bei der Produktion verbraucht (z.B. Brenn- und Schmierstoffe). Unfertige Erzeugnisse sind zum Teil hergestellte, noch nicht verkaufsfähige Produkte. Unfertige Leistungen betreffen in Arbeit befindliche Bauaufträge und andere Dienstleistungen. Fertigerzeugnisse sind selbst hergestellte, versandfertige Produkte, die zum Verkauf bestimmt sind. Waren sind von Dritten bezogene Güter, die ohne wesentliche Bearbeitung zur weiteren Veräußerung bestimmt sind. Als geleistete Anzahlungen sind diejenigen auszuweisen, die für bestellte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Waren geleistet wurden.

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind „Geldforderungen“, die bereits aus getätigten Umsatzaktivitäten resultieren, aber noch nicht zu Einnahmen geführt haben.

 

Liquide Mittel

Die Liquiden Mittel umfassen: Schecks, Wechsel, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind „Geldverbindlichkeiten“, die bereits aus getätigten Bestellaktivitäten resultieren, aber noch nicht zu Ausgaben geführt haben.

 

Verzinsung des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens

Die Verzinsung des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens gibt die Rentabilität des nicht für den betrieblichen Leistungserstellungsprozess benötigten Vermögens an. Die Höhe dieser Verzinsung lässt sich mit folgendem Schema ermitteln:

 

 

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen.

 

Zinsen und ähnliche Erträge (erhaltene Zinsen)

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge umfassen die Finanzerträge aus dem Umlaufvermögen (z.B. Zinsen auf Bankguthaben, Termingelder oder aus Forderungen an Kunden). Als zinsähnliche Erträge gelten z.B. Kreditprovisionen.

 

Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die zugrunde gelegten Erträge lediglich mit Hilfe des betriebsnotwendigen Vermögens (Capital Employed) erwirtschaftet werden. Dies setzt somit eine Trennung von betriebsnotwendigem und nicht-betriebsnotwendigem Vermögen voraus. Das nicht-betriebsnotwendige Vermögen lässt sich mit folgendem Berechnungsschema ermitteln:

 

Finanzanlagen + Wertpapiere des Umlaufvermögens

+ Liquide Mittel (nur nicht-betriebsnotwendiger Anteil)

+ sonstige Vermögensgegenstände

+ aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

= Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen

 

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen betreffen langfristige Kapitalüberlassungen an andere Unternehmen oder sonstige Dritte. Sie dienen - im Gegensatz z.B. zu den Sachanlagen – nicht der unternehmenseigenen Produktion von Gütern und Dienstleistungen. Die Aufgliederung der Finanzanlagen soll die finanzielle Verflechtung mit anderen Unternehmen aufzeigen. Zu den Finanzanlagen gehören Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie Wertpapiere des Anlagevermögens (Wertpapiere, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht den anderen Finanzanlagen zuzuordnen sind) und sonstige Ausleihungen.

 

Wertpapiere des Umlaufvermögens

In Abgrenzung zu den Wertpapieren des Anlagevermögens haben die Wertpapiere des Umlaufvermögens eher kurzfristigen Charakter. Hierzu zählen Kapitalanteilsrechte und „verbriefte Gläubigerrechte“, die nicht zum Anlagevermögen gehören. Die hierunter ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden unterteilt in Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile und sonstige Wertpapiere.

 

Liquide Mittel

Die Liquiden Mittel umfassen: Schecks, Wechsel, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.

 

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Position „sonstige Vermögensgegenstände“ beinhaltet zum einen „sonstige Forderungen“, die keinem anderen Forderungsposten zugeordnet werden können (z.B. Zinsansprüche, Steuererstattungsansprüche), zum anderen Vermögensgegenstände, die ebenfalls keinem anderen Posten zurechenbar sind (Grundstücke oder stillgelegte technische Anlagen, die zur Veräußerung vorgesehen sind, gestundete Forderungen).

 

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die Posten der Rechnungsabgrenzung enthalten die Ausgaben und Einnahmen, die nicht dem abgelaufenen Geschäftsjahr, sondern zukünftigen Rechnungsperioden wirtschaftlich zuzurechnen sind (§ 250 HGB). Sie dienen der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und damit der Ermittlung des richtigen Periodenerfolgs.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben auszuweisen, die vor dem Bilanzstichtag geleistet, aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. So werden z.B. am Bilanzstichtag vorausgezahlte Mieten als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Umgekehrt sind auf der Passivseite als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Bilanzstichtag zu zeigen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z.B. am Bilanzstichtag erhaltene Mietvorauszahlungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag).

Grundlage für die Bilanzierung der aktiven sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist die erst in der oder den folgenden Rechnungslegungsperioden entstehende Gegenleistung.

 

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite (UR) drückt aus, welcher Anteil des Umsatzes dem Unternehmen als Gewinn verbleibt. Sie kann als Kennzahl für Preisänderungsrisiken interpretiert werden, weil eine Umsatzrendite von z. B. 5% besagt, dass das Unternehmen ceteris paribus (unter sonst gleichen Bedingungen) einen Rückgang seiner Verkaufspreise (bei sonst gleichen Bedingungen) von 5% verkraften kann, ohne in die Verlustzone zu gelangen. Eine Verbesserung der Umsatzrendite ist insbesondere durch eine Erhöhung der Verkaufspreise oder eine Kostenreduzierung möglich.

 

 

Bei Unternehmen, die mehrere Produkte anbieten, kann die Umsatzrendite des Unternehmens durch die Konzentration auf Tätigkeitsfelder mit höheren Umsatzrenditen erhöht werden. Dazu ist eine genaue Untersuchung der Rentabilität der einzelnen Geschäftsfelder notwendig.

 

Ordentliches Ergebnis (EBT)

Das ordentliche Ergebnis, auch Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT = earnings before taxes) genannt, ermöglicht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit verschiedenen Rechtsformen und über mehrere Betrachtungszeiträume.

 

Gesamtleistung

 

Umsatzerlöse

± Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

+ Andere aktivierte Eigenleistungen

+ Sonstige betriebliche Erträge

= Gesamtleistung

 

Die genannten vier Positionen umfassen die Gesamtleistung des Unternehmens.

 

Umsatzerlöse

Als Umsatzerlös ist der volle Rechnungsbetrag für die betrieblichen Leistungen auszuweisen. Die Erlöse sind um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie um Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti u.ä.) zu kürzen.

 

Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

Die Bestandsveränderungen lassen sich in Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen differenzieren. Eine Bestandsveränderung tritt ein, wenn der Wert der hergestellten, für den Absatz bestimmten, aber noch nicht verkauften Erzeugnisse oder sonstigen Leistungen am Bilanzstichtag höher ist als zum vorhergehenden Bilanzstichtag. Da beim Gesamtkostenverfahren (im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren) die dafür angefallenen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden, ist zum Ausgleich ein entsprechender Betrag zu zeigen. Wurde in der Periode mehr verkauft als hergestellt, so ist eine Bestandsminderung eingetreten. Der Gegenposten sind die Umsatzerlöse für die verkauften Bestände aus dem Vorjahr. Als Bestandsänderungen sind neben Änderungen der Menge auch solche des Wertes zu berücksichtigen. Wertänderungen beruhen insbesondere auf Abschreibungen auf den niedrigeren Stichtagswert der Bestände (z.B. wegen gesunkener Marktpreise oder wegen Nicht-Verkäuflichkeit).

 

Andere aktivierte Eigenleistungen

Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personal- und Sachaufwendungen für selbst erstellte Anlagen (z.B. selbst hergestellte Maschinen, Werkzeuge und Modelle).

 

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ein Sammelposten. Sie enthalten u.a. Erträge aus Hilfsumsätzen, aus Versicherungsentschädigungen, aus Kostenverrechnungen, aus Mieteinnahmen, ferner aus Auflösung von Rückstellungen, aus Entnahmen aus dem Sonderposten mit Rücklageanteil und aus Zuschreibungen. Allerdings sollten im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse alle periodenfremden und außerordentlichen Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, dem außerordentlichen Ergebnis zugerechnet werden.