Wurde eine Zeile für die neue Maßnahme angelegt (siehe 7.7.1) können die Maßnahmen erfasst werden. Nachfolgend werden die einzelnen Eingaben kurz erklärt:
• Maßnahme: Bezeichnung der Maßnahmen zur Information / Identifikationszwecken.
• Aktiviert: Soll die Maßnahme berücksichtigt werden, müssen Sie dies hier durch Setzen eines „Hakens“ aktivieren.
Beabsichtigen Sie mehrere Maßnahmen auf Ihr Unternehmen wirken zu lassen, so sind bei allen dieser Maßnahmen die entsprechenden „Haken“ zu setzen. Die einzelnen Wirkungen der ausgewählten Maßnahmen werden additiv zusammengefasst. Die Wirkung aller aktivierten Maßnahmen, welche Sie in der untersten Zeile ablesen können, beeinflussen die GuV und Bilanz an den entsprechenden Punkten.
• Umsatzänderung: Auswirkung auf den Umsatz. Hier erfasste (prozentuale) Änderungen werden als Umsatzmengenänderung betrachtet und wirken sowohl auf die variable Kostenpositionen entsprechend der erfassten Variabilitäten (siehe 8.4.2) – inkl. asymmetrische Variabilitäten, als auch auf die durch Reichweitenkennzahlen mit dem Umsatz verbundenen Positionen, wie Forderungen aus Lieferung und Leistung.
Hinweis:
Die Änderung wirkt nur auf Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen, aber nicht auf andere Positionen des Umsatzes (wie z.B. andere aktivierte Eigenleistungen).
Hinweis:
Durch die Wirkung der Umsatzänderung auf die Materialkosten wirken sich diese Änderungen indirekt auch auf die Reichweitenkennzahlen mit dem Materialaufwand verbundene Positionen aus, wie z.B. Vorratsvermögen oder Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.
• Materialkostenquote Änderung: Auswirkung auf die Materialaufwandsquote, also insbesondere Änderungen unabhängig von der Änderung der Umsätze.
Hinweis:
Die Änderung wirkt auf alle Unterpositionen der Position Materialaufwand.
Hinweis:
Diese Änderung wirkt sich auch auf die Reichweitenkennzahlen mit dem Materialaufwand verbundene Positionen aus, wie z.B. Vorratsvermögen oder Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.
Hinweis:
Die erfassten Änderungen sind als Anteil der Quoten zu verstehen, so steigt z.B. bei einer erfassten Wirkung von 10% und einer geplanten Materialaufwandsquote von 50% (z.B. bei geplanten Umsatz von 1,0 Mio. und Materialaufwand von 0,5 Mio.) durch die Maßnahmen die Materialaufwandsquote auf 55%.[16]
• Personalkostenquote Änderung: Auswirkung auf die Personalaufwandsquote, also insbesondere Änderungen unabhängig von der Änderung der Umsätze.
Hinweis:
Die Änderung wirkt auf alle Unterpositionen der Position Materialaufwand.
Hinweis:
Die erfassten Änderungen sind als Anteil der Quoten zu verstehen, so steigt z.B. bei einer erfassten Wirkung von 10% und einer geplanten Personalaufwandsquote von 20% (z.B. bei geplanten Umsatz von 1,0 Mio. und Materialaufwand von 0,2 Mio.) durch die Maßnahmen die Materialaufwandsquote auf 22%.[17]
• Sonstige Aufwandsquote Änderung: Auswirkung auf die sonstige Aufwandsquote, also insbesondere Änderungen unabhängig von der Änderung der Umsätze.
Hinweis:
Die erfassten Änderungen sind als Anteil der Quoten zu verstehen, so steigt z.B. bei einer erfassten Wirkung von 10% und einer geplanten sonstigen Aufwandsquote von 10% (z.B. bei geplanten Umsatz von 1,0 Mio. und Materialaufwand von 0,1 Mio.) durch die Maßnahmen die Materialaufwandsquote auf 11%.[18]
• Sachanlagen Änderung: Auswirkung auf die Position Sachanlagen. Die Wirkung wird erreicht, indem jede einzelne Unterposition der Sachanlagen prozentual gleich verändert wird.
• Vorratsvermögen Änderung: (nicht durch Änderung der Materialkosten induzierte) Änderung der Vorräte. Die Wirkung wird erreicht, indem jede einzelne Unterposition der Vorräte prozentual gleich verändert wird.
• Forderungen LuL Änderung: (nicht durch Änderung der Umsätze induzierte) Änderung der Forderungen aus Lieferung und Leistung.
• Verbindlichkeiten LuL Änderung: (nicht durch Änderung der Materialkosten induzierte) Änderung der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.
• Eigenkapital Änderung: Auswirkung auf das Eigenkapital. Der hier erfasste Betrag wird auf den Planwert des gezeichneten Kapitals addiert. Die Erfassung von negativen Werten ist möglich.
• Rest Einführungskosten: Erfassung für (in der Planung noch nicht erfasste) Kosten der Maßnahme.
Ist eine Maßnahme nur mittels zusätzlicher finanzieller Aufwendungen durchführbar, so werden diese in der GuV unter dem Punkt „außerordentliches Aufwand“ erfasst.