Die sonstigen Kennzahlen geben Anhaltspunkte hinsichtlich der Liquiditätssituation und der Kapitalbindung des betrachteten Unternehmens.
Debitorenfrist
Die Debitorenfrist ermöglicht Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten der Kunden und wie lange es dauert, bis die Umsatzerlöse liquiditätswirksam werden. Die Debitorenfrist lässt sich wie folgt berechnen:
(Zur „Kalendertage“ siehe 5.4.9, Defaultwert 360)
Die Debitorenfrist kann in Prozent, Kalendertagen oder Produktionstagen ermittelt werden. Eine lange Debitorendauer kann andeuten, dass das Unternehmen im Fall von Liquiditätsengpässen durch Gewährung von Skonti und eine Intensivierung des Mahnwesens seine Liquiditätssituation wieder verbessern kann. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass bei einem hohen „Kundenziel“ das Unternehmen möglicherweise zum Zwecke der Umsatzausdehnung Kunden mit schlechterer Bonität und folglich größerem Ausfallrisiko beliefert hat. Lange Kundenziele sind oftmals auch Ausdruck einer schlechten Zahlungsmoral, die ihrerseits wieder eine Ursache in konjunkturell bedingten Zahlungsschwierigkeiten der Kunden hat.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind „Geldforderungen“, die bereits aus getätigten Umsatzaktivitäten resultieren, aber noch nicht zu Einnahmen geführt haben.
Gesamtleistung
Die folgenden vier Positionen umfassen die Gesamtleistung des Unternehmens.
Umsatzerlöse |
± Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse |
+ Andere aktivierte Eigenleistungen |
+ Sonstige betriebliche Erträge |
= Gesamtleistung |
Umsatzerlöse
Als Umsatzerlöse ist der volle Rechnungsbetrag für die betrieblichen Leistungen auszuweisen. Die Erlöse sind um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie um Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti u. ä.) zu kürzen.
Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
Die Bestandsveränderungen lassen sich in Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen differenzieren. Eine Bestandsveränderung tritt ein, wenn der Wert der hergestellten, für den Absatz bestimmten, aber noch nicht verkauften Erzeugnisse oder sonstigen Leistungen am Bilanzstichtag höher ist als zum vorhergehenden Bilanzstichtag. Da beim Gesamtkostenverfahren (im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren) die dafür angefallenen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden, ist zum Ausgleich ein entsprechender Betrag zu zeigen. Wurde in der Periode mehr verkauft als hergestellt, so ist eine Bestandsminderung eingetreten. Der Gegenposten sind die Umsatzerlöse für die verkauften Bestände aus dem Vorjahr. Als Bestandsänderungen sind neben Änderungen der Menge auch solche des Wertes zu berücksichtigen. Wertänderungen beruhen insbesondere auf Abschreibungen auf den niedrigeren Stichtagswert der Bestände (z.B. wegen gesunkener Marktpreise oder wegen Nicht-Verkäuflichkeit).
Andere aktivierte Eigenleistungen
Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personal- und Sachaufwendungen für selbst erstellte Anlagen (z.B. selbst hergestellte Maschinen, Werkzeuge und Modelle).
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ein Sammelposten. Sie enthalten u.a. Erträge aus Hilfsumsätzen, aus Versicherungsentschädigungen, aus Kostenverrechnungen, aus Mieteinnahmen, ferner aus Auflösung von Rückstellungen, aus Entnahmen aus dem Sonderposten mit Rücklageanteil und aus Zuschreibungen. Allerdings sollten im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse alle periodenfremden und außerordentlichen Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, dem außerordentlichen Ergebnis zugerechnet werden.
Kreditorenfrist
Die Kreditorenfrist beschreibt, nach wie viel Tagen das Unternehmen durchschnittlich seine Lieferantenrechnungen bezahlt und wird wie folgt berechnet:
(Zur „Kalendertage“ siehe 5.4.9, Defaultwert 360)
Die Lieferantenverbindlichkeiten sind dahingehend vom Unternehmen zu prüfen, ob die Ausnutzung der Skontoerträge wirtschaftlicher als die Inanspruchnahme des Lieferantenzieles ist.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind „Geldverbindlichkeiten“, die bereits aus getätigten Bestellaktivitäten resultieren, aber noch nicht zu Ausgaben geführt haben.
Materialaufwand
Der Materialaufwand umfasst den Materialverbrauch für die eigentliche betriebliche Leistung. Zum Materialverbrauch rechnen auch die Inventurdifferenzen (Mehr- oder Mindermengen der Inventur gegenüber den Buchwerten) und die Wertberichtigungen (Abschreibungen) der Materialbestände auf Grund von Qualitätsminderungen, gesunkener Marktpreise usw. Der Materialaufwand ist getrennt nach Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren einerseits sowie nach Aufwendungen für bezogene Leistungen andererseits aufzuteilen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen alle Leistungen Dritter, die der betrieblichen Leistungserstellung dienen. Dazu gehören z. B. die Lohnbearbeitung in fremden Unternehmen oder andere Lohn- und Fremdarbeiten (z. B. für Reparaturen). Die Abgrenzung zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nicht ganz eindeutig. Alle Fremdleistungen, die unmittelbar den Produkten des Unternehmens zugerechnet werden, sollten als Materialaufwand ausgewiesen werden.
Vorratsreichweite (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
Genau wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen binden auch Vorräte Kapital und verursachen Zinskosten. Eine steigende Vorratsreichweite ist deshalb kritisch zu betrachten. Sie kann auf Probleme der Materialbewirtschaftung/Wareneinkauf hindeuten. Die Vorratsreichweite zeigt an, wie lange eine Vermögensposition im Umsatzprozess gebunden ist. Die Umschlagsdauer ist also der durchschnittliche Bestand der Periode multipliziert mit der angegebenen Produktionstage im Jahr (siehe 5.4.9, Defaultwert 360) in Relation zum Abgang der Periode:
Dabei gilt es zu unterscheiden, ob es sich um fertige oder unfertige Erzeugnisse und Roh‑, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt, denn diese werden in Relation zum Materialaufwand gesetzt. Da in Vorräten und Kundenforderungen gebundenes Kapital keine Zinsen bringt, ist vom Unternehmen ein aktives Vorrats- und Forderungsmanagement anzustreben.
Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
Die Bilanzposition „Vorräte“ setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
Als Rohstoffe gelten alle Stoffe, Materialien und zugekaufte Teile, die durch Be- und Verarbeitung unmittelbar und als prägende Bestandteile in das Produkt des Unternehmens eingehen. Hilfsstoffe sind untergeordnete Bestandteile der Produkte (z.B. Lacke, Schrauben). Betriebsstoffe gehen nicht in das Erzeugnis ein, sondern werden bei der Produktion verbraucht (z.B. Brenn- und Schmierstoffe).
Vorräte (fertige und unfertige Erzeugnisse)
Genau wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen binden auch Vorräte Kapital und verursachen Zinskosten. Eine steigende Vorratsreichweite ist deshalb kritisch zu betrachten. Sie kann auf Absatzprobleme bei fertigen Erzeugnissen hindeuten. Die Vorratsreichweite zeigt an, wie lange eine Vermögensposition im Umsatzprozess gebunden ist. Die Umschlagsdauer ist also der durchschnittliche Bestand der Periode multipliziert mit der angegebenen Produktionstage im Jahr (siehe 5.4.9, Defaultwert 360)in Relation zum Abgang der Periode:
Vorräte (fertige und unfertige Erzeugnisse)
Die Bilanzposition „Vorräte“ setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
• Geleistete Anzahlungen
Unfertige Erzeugnisse sind zum Teil hergestellte, noch nicht verkaufsfähige Produkte. Unfertige Leistungen betreffen in Arbeit befindliche Bauaufträge und andere Dienstleistungen. Fertigerzeugnisse sind selbst hergestellte, versandfertige Produkte, die zum Verkauf bestimmt sind. Waren sind von Dritten bezogene Güter, die ohne wesentliche Bearbeitung zur weiteren Veräußerung bestimmt sind. Als geleistete Anzahlungen sind diejenigen auszuweisen, die für bestellte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Waren geleistet wurden.
Eigenkapitalreichweite in Monaten
Gibt an, wie lange Ihr Unternehmen in der Lage ist, die fixen Kosten durch eigene Mittel (Eigenkapital) zu finanzieren. Die Eigenkapitalreichweite sollte – als grober Orientierungswert – mehr als vier Monate betragen.