PreviousNext
Umsatzbezogene Kennzahlen
Help > Kennzahlen > Umsatzbezogene Kennzahlen

Die umsatzbezogenen Kennzahlen beschreiben die Rentabilität oder Produktivität des betrachteten Unternehmens.

 

Operative Marge (EBIT-Marge)

Die Operative Marge wird wie folgt berechnet:

 

 

und erlaubt eine Aussage bezüglich der Marktposition des Unternehmens und ist der Umsatzrendite nach Zinsen vorzuziehen, wenn es nur um die Beurteilung des eigentlichen betrieblichen Prozesses der Leistungserstellung und der eingenommenen Marktposition geht. Die Umsatzrendite vor Zinsen ist damit ein Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens im Branchenvergleich.

 

Betriebsergebnis (EBIT)

Abkürzung für „earnings before interest and taxes“; auch Operating Income, Operating Profit; Gewinn (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) vor Ertragssteuern und Zinsen (Finanzergebnis). EBIT ist eine im angelsächsischen Raum gebräuchliche Kennzahl, die eine von der Finanzstruktur des Unternehmens unabhängige Beurteilung der Ertragskraft aus der operativen Geschäftstätigkeit ermöglicht (ähnlich dem in Deutschland üblichen Betriebsergebnis). Dadurch kann zwischen Unternehmen mit unterschiedlichen Fremdkapitalanteilen Vergleichbarkeit hergestellt werden. Allgemein als „operatives Ergebnis” bezeichnet.

 

Gesamtleistung

 

Die folgenden vier Positionen umfassen die Gesamtleistung des Unternehmens.

 

Umsatzerlöse

± Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

+ Andere aktivierte Eigenleistungen

+ Sonstige betriebliche Erträge

= Gesamtleistung

 

Umsatzerlöse

Als Umsatzerlöse ist der volle Rechnungsbetrag für die betrieblichen Leistungen auszuweisen. Die Erlöse sind um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie um Erlösschmälerungen (Rabatte, Skonti u.ä.) zu kürzen.

 

Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

Die Bestandsveränderungen lassen sich in Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen differenzieren. Eine Bestandsveränderung tritt ein, wenn der Wert der hergestellten, für den Absatz bestimmten, aber noch nicht verkauften Erzeugnisse oder sonstigen Leistungen am Bilanzstichtag höher ist als zum vorhergehenden Bilanzstichtag. Da beim Gesamtkostenverfahren (im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren) die dafür angefallenen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden, ist zum Ausgleich ein entsprechender Betrag zu zeigen. Wurde in der Periode mehr verkauft als hergestellt, so ist eine Bestandsminderung eingetreten. Der Gegenposten sind die Umsatzerlöse für die verkauften Bestände aus dem Vorjahr. Als Bestandsänderungen sind neben Änderungen der Menge auch solche des Wertes zu berücksichtigen. Wertänderungen beruhen insbesondere auf Abschreibungen auf den niedrigeren Stichtagswert der Bestände (z.B. wegen gesunkener Marktpreise oder wegen Nicht-Verkäuflichkeit).

 

Andere aktivierte Eigenleistungen

Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personal- und Sachaufwendungen für selbst erstellte Anlagen (z.B. selbst hergestellte Maschinen, Werkzeuge und Modelle).

 

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ein Sammelposten. Sie enthalten u.a. Erträge aus Hilfsumsätzen, aus Versicherungsentschädigungen, aus Kostenverrechnungen, aus Mieteinnahmen, ferner aus Auflösung von Rückstellungen, aus Entnahmen aus dem Sonderposten mit Rücklageanteil und aus Zuschreibungen. Allerdings sollten im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse alle periodenfremden und außerordentlichen Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, dem außerordentlichen Ergebnis zugerechnet werden.

 

Cashflow

Als Cashflow bezeichnet man den im Geschäftsjahr erzielten Einzahlungsüberschuss aus der gewöhnlichen Unternehmenstätigkeit. Er lässt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung dadurch ableiten, dass aus den Erträgen und Aufwendungen die nicht zahlungswirksamen Beträge herausgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere die Abschreibungen auf Anlagen, die Veränderungen des Sonderpostens mit Rücklageanteil sowie die Nettozuführung zu den Pensionsrückstellungen, die jeweils Aufwand oder Ertrag, aber keine Zahlungen darstellen. Der Cashflow drückt die eigene Finanzkraft des Unternehmens aus. Der Cashflow wird in der Praxis häufig unterschiedlich ermittelt. Folgendes Berechnungsschema wird an dieser Stelle zugrunde gelegt.

 

Ordentliches Ergebnis (EBT)

+ Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

+ Änderung der Pensionsrückstellungen

- Steuern vom Einkommen und Ertrag

= Cashflow nach Steuern

 

Ordentliches Ergebnis (EBT)

Das ordentliche Ergebnis, auch Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT = earnings before taxes) genannt, ermöglicht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit verschiedenen Rechtsformen und über mehrere Betrachtungszeiträume.

 

Abschreibungen

Abschreibungen sind Wertminderungen von Gegenständen des Sachanlagevermögens. Sie berücksichtigen insbesondere die eingetretene Abnutzung durch den Gebrauch der Gegenstände oder sonstige Wertminderungen (z. B. durch Witterungseinflüsse oder technisch wirtschaftliche Veralterung).

 

Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen sind mit dem Barwert der künftigen Pensionszahlungen (z. B. Altersruhegeld, Hinterbliebenenversorgung, Invaliditätsversorgung) anzusetzen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt werden. Ein wichtiger Bewertungsfaktor ist dabei der Zinsfuß, mit dem die künftig fällig werdenden Verpflichtungen abgezinst werden. Im Allgemeinen werden auch für den handelsrechtlichen Ansatz der Pensionsrückstellungen die steuerlichen Grundsätze des § 6a EStG zugrunde gelegt, die einen Abzinsungsfaktor von 6% vorschreiben. Es handelt sich handelsrechtlich um einen Mindestwert.

 

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag gehören die Körperschafts- und die Gewerbeertragssteuer sowie ihnen entsprechende ausländische Steuern.

 

Cashflow-Marge

Die Cashflow-Marge gibt an, welcher Anteil der dem Unternehmen durch die Umsätze zufließenden Finanzmittel im Unternehmen verbleibt. Im Gegensatz zur Umsatzrendite wird hier der Finanzfluss betrachtet, der durch bilanzpolitische Maßnahmen weniger beeinflussbar ist als die Gewinne und deshalb oft als aussagekräftiger angesehen wird. Die Cashflow-Marge ist damit ein Maß für die finanzielle Beweglichkeit eines Unternehmens und drückt aus, bei welchem Rückgang der Verkaufspreise Liquiditätsengpässe auftreten (wenn von Investitionen, Tilgungen und neuen Darlehen abgesehen wird). Im Allgemeinen ist eine Cashflow-Marge von über fünf bis zehn Prozent als gut anzusehen. Die Cashflow-Marge errechnet sich wie folgt:

 

 

Freier Cashflow

Die zukünftigen freien Cashflows (fCF) sind jene finanziellen Überschüsse, die unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Ausschüttungsgrenzen den Eigen- und Fremdkapitalgebern des Unternehmens zur Verfügung stehen. Die fCF sind die finanziellen Überschüsse nach Investitionen und Unternehmenssteuern, jedoch vor Zinsen. Für die Berechnung der freien Cashflows wird ausgehend von der Plan-Gewinn- und Verlustrechung i.d.R. folgende Formel verwendet.

 

Cashflow nach Steuer

+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

- Änderung des betriebsnotwendigen Vermögens (CE)

= freier Cashflow (fCF)

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Zinsaufwendungen sind die Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital (z.B. für Bankkredite, Schuldscheindarlehen, Hypotheken sowie Diskontaufwendungen für Wechsel). Zu den zinsähnlichen Aufwendungen rechnet man Kreditprovisionen, Bereitstellungsgebühren, Avalprovisionen sowie das Disagio bzw. die Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio. Ebenfalls zu berücksichtigen wären auch die Zinsanteile bei Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.

 

Betriebsnotwendiges Vermögen (CE)

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die zugrunde gelegten Erträge lediglich mit Hilfe des betriebsnotwendigen Vermögens (Capital Employed) erwirtschaftet werden. Dies setzt somit eine Trennung von betriebsnotwendigem und nicht-betriebsnotwendigem Vermögen voraus. Das Capital Employed (CE), auch investiertes Kapital genannt, errechnet sich mit Hilfe des folgenden Berechnungsschemas:

 

Betriebsnotwendiges Sachanlagevermögen

+ Vorräte (ohne erhaltene Anzahlungen)

+ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

+ Liquide Mittel (nur betriebsnotwendiger Anteil)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

= Betriebsnotwendiges Vermögen (CE)

 

Kapitalumschlag

Der Kapitalumschlag gibt Hinweise auf die Kapitalnutzung. Neben einer Steigerung der EBIT-Marge lässt sich die Rentabilität des Unternehmens über einen effizienteren Kapitaleinsatz erhöhen. Dazu ist es erforderlich, dass der Kapitalumschlag steigt, denn ein hoher Kapitalumschlag deutet auf eine effiziente Nutzung des Kapitals hin und verringert das Risiko des Fremdkapitals. Der Kapitalumschlag lässt sich wie folgt berechnen:

 

 

Wertschöpfungsanteil

Wertschöpfung ist die Produktionsleistung oder der Wertzuwachs, den ein Unternehmen über den Wert der Zulieferungen oder Vorleistungen von anderen Unternehmen erwirtschaftet. Die mit folgender Formel berechnete Wertschöpfung entspricht der Bruttowertschöpfung (Wertschöpfung vor Abzug der Abschreibungen)

 

Die Bruttowertschöpfung hat gegenüber der Wertschöpfung nach Abzug der Abschreibungen (Nettowertschöpfung) den Vorteil, dass sie nicht dem Einfluss von Ermessungsentscheidungen, insbesondere nicht bilanzpolitische Entscheidungen bei der Bewertung der Abschreibungen, unterliegt und sich deshalb für Zeitvergleiche und besonders für Betriebsvergleiche besser eignet.

 

Materialaufwand

Der Materialaufwand umfasst den Materialverbrauch für die eigentliche betriebliche Leistung. Zum Materialverbrauch rechnen auch die Inventurdifferenzen (Mehr- oder Mindermengen der Inventur gegenüber den Buchwerten) und die Wertberichtigungen (Abschreibungen) der Materialbestände auf Grund von Qualitätsminderungen, gesunkener Marktpreise usw. Der Materialaufwand ist getrennt nach Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren einerseits sowie nach Aufwendungen für bezogene Leistungen andererseits aufzuteilen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen alle Leistungen Dritter, die der betrieblichen Leistungserstellung dienen. Dazu gehören z. B. die Lohnbearbeitung in fremden Unternehmen oder andere Lohn- und Fremdarbeiten (z. B. für Reparaturen). Die Abgrenzung zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist nicht ganz eindeutig. Alle Fremdleistungen, die unmittelbar den Produkten des Unternehmens zugerechnet werden, sollten als Materialaufwand ausgewiesen werden.

 

Sonstiger betrieblicher Aufwand

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen einen Sammelposten dar, der alle Aufwendungen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes enthält, für die kein gesonderter Ausweis vorgesehen ist. Sie betreffen u.a. Aufwendungen für Verpackung, Frachten und Transport, Mieten und Pachten, Leasingraten, Mieten, Versicherungsprämien, Werbeaufwendungen, Beratungskosten, Kfz-Kosten, Spenden, aber auch Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen, Wertberichtigungungen von Forderungen und die Dotierung von Aufwandsrückstellungen. Hier werden auch die Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Allerdings sollten im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse alle periodenfremden und außerordentlichen Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, dem außerordentlichen Ergebnis zugerechnet werden.

 

Deckungsbeitragsmarge

Die Deckungsbeitragsmarge drückt den Deckungsbeitrag in Prozent der Gesamtleistung aus.

 

 

Anmerkung: Der Materialaufwand entspricht der Position 5 GuV

 

Ein hoher Deckungsbeitrag signalisiert bei steigender Beschäftigung ein schnelleres Erreichen der Gewinnschwelle und eine bessere Gewinnerwartung.

 

Spezifischer Deckungsbeitrag

Der spezifische Deckungsbeitrag gibt an, welchen Deckungsbeitrag (=Rohertrag = Umsatz - Material und Fremdleistungsaufwand) pro einen € Personalaufwand erwirtschaftet wird. Diese Kennzahl ist wesentlich geeigneter als Maß für die Arbeitsproduktivität als die häufig verwendete Gesamtleistung oder Umsatz pro Mitarbeiter, weil sie den unterschiedlichen Umfang „durchgeleiteter“ Vorleistungen berücksichtigt. Die Personalkosten im Nenner sind ein besser geeignetes Maß für den Arbeitseinsatz als die Mitarbeiterzahl, weil sie auch die verschiedenartige Qualifikation von Mitarbeitern einbeziehen.

 

 

Anmerkung: Der Materialaufwand entspricht der Position 5 (GuV), der Personalaufwand Position 5 (GuV).

 

Der spezifische Deckungsbeitrag dient sowohl dazu, ein Unternehmen mit Branchendurchschnittswerten als auch einzelne Tätigkeitsfelder oder auch Projekte in einem Unternehmen miteinander zu vergleichen. Eine unterdurchschnittliche Ausprägung der Kennzahl im Vergleich zum Branchenmittelwert bzw. eine Verschlechterung dieser Kennzahl im Zeitablauf kann verschiedene Ursachen haben, die einzeln geprüft werden sollten, um gegebenenfalls konkrete Verbesserungsmaßnahmen ableiten zu können:

 

         relativ niedrige Verkaufspreise

         Unterauslastung der Mitarbeiter

         ungünstige Einkaufskonditionen bei Material und Fremdleistungen

         ungeeignet qualifizierte Mitarbeiter

         unzureichend motivierte Mitarbeiter

         organisatorische Defizite

         überhöhte Personalkosten

 

Personalaufwand

Der Personalaufwand wird in zwei Unterpositionen, nämlich Löhne und Gehälter einerseits und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung andererseits, unterteilt. Die Position „Löhne und Gehälter“ enthält den Bruttobetrag der Löhne und Gehälter für alle Arbeiter und Angestellten des Unternehmens einschließlich Trennungs- und Aufwandsentschädigung, Vergütungen für Verbesserungsvorschläge, Gewinnbeteiligungen und Sachleistungen (z.B. mietfreie Dienstwohnungen). Bei den sozialen Abgaben handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) und die Beiträge an den Pensionssicherungsverein.